„Und am Ende sind es nicht die Jahre in deinem Leben, die zählen. Es ist das Leben in deinen Jahren.“ - Abraham Lincoln
Lieber Besucher,
auch in Zeiten der Corona-Krise sind wir für Sie da. Rufen Sie uns gerne weiterhin an wenn Sie Fragen haben oder unsere Hilfe benötigen.
Bleiben Sie gesund.
Benjamin Gebhardt
Herzlich Willkommen
auf unserer Internetseite. Sollten Sie keinen Trauerfall zu beklagen haben, so schauen Sie sich gerne um – oder rufen Sie uns einfach direkt an, falls Sie Fragen haben.
Andernfalls möchten wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme aussprechen und Ihnen hier bereits ein paar Informationen mit auf den Weg geben.
Was tun im Sterbefall?
Versuchen Sie trotz aller Trauer erst mal Ruhe zu bewahren. Atmen Sie tief durch.
Der erste Schritt bei einem Todesfall daheim ist es, einen Arzt zu kontaktieren, der den Tod amtlich feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Im Regelfall können Sie sich an Ihren Hausarzt, den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel: 116 117) oder in Notfällen an die 112 wenden.
Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einer Wohn- oder Pflegeeinrichtung obliegt es der jeweiligen Institution, einen Arzt zu benachrichtigen. Das Personal wird Ihnen behilflich sein.
Sobald die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, dürfen wir die notwendigen Überführungen tätigen.
Beachten Sie hierbei, dass Ihnen das Bestattungsgesetz des Landes Baden-Württemberg bis zu 36 Stunden einräumt, bevor ein Verstorbener einer Kühlräumlichkeit zugeführt werden muss, für den Fall, dass man sich noch in der heimischen Umgebung verabschieden möchte.
Der zweite Schritt ist es in einem Gespräch mit uns, gerne auch bei Ihnen zu Hause, die Trauerfeierlichkeiten zu planen. Was soll wann wo stattfinden und all die Dinge, die bei einer Abschiedszeremonie überlegt sein wollen.
Notwendige Unterlagen:
Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei den Behördengängen und der Erledigung der Formalitäten behilflich. Hierfür benötigen wir:
Für die Beurkundung:
- bei Ledigen → die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten → die Heiratsurkunde
- bei Verwitweten → die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepartnerin
- bei Geschiedenen → die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Sollten keine Originale zur Hand sein, gibt es dennoch Möglichkeiten, die benötigten Unterlagen zu organisieren.)
Für die Abmeldungen:
- Rentennummer(n)
- Krankenkassenkarte
- weitere anzuschreibende Institutionen und die jeweiligen Bezugsnummern
Für die Abschiednahme:
- Gerne nehmen wir persönliche Kleidung entgegen, die wir den Verstorbenen für die letzte Reise anlegen
- Auch Sargbeigaben können mitgegeben werden